So wie es da steht, ist der Unterschied zw. Ö und D, dass in D am Rennrad eine zugelassene Batteriebeleuchtung zumindest mitgeführt werden muss. Ein Verstoß gegen die StVZO wird natürlich nur dann interessant, wenn der in Verdacht gerät, den Unfall (mit-)verursacht zu haben. Dazu reicht aber, in Bezug auf die fehlende Beleuchtung, das Fahren im Regenschauer evtl. schon aus.