In Antwort auf: HvS
Werfen wir doch mal einen Blick zu den Fußgängern: die sind auch im Verkehrsraum unterwegs und haben nicht die allergeringste Bereitschaft mit Lampen rumzulaufen, auf schwarze Mäntel zu verzichten oder sich Warnwesten anzuziehen.



Nicht alles ist "kodifiziert", eine StVZO für Fußgänger ist mir jedenfalls nicht bekannt. Das geltende Recht setzt sich aber aus dem Gesetz und der Rechtsprechung zusammen. Die Rechtsprechung hat zu Unfällen mit Fußgängerbeteiligung eine Menge zu sagen, insbesonderen zu Fußgängern, die in gediegenem Schwarz oder Grau nachts oder an gefährlichen Stellen an Bundesstraßen entlang wanken: Wenn ich im Tarnanzug unterwegs bin, dann muss ich mich entsprechend verhalten, und wenn nicht, Pech gehabt ...