Private Verkäufer können die gesetzliche Gewährleistung durch vertragliche Vereinbarung mit dem Käufer ausschliessen. Genau das versucht der nämliche Verkäufer. Ich finde das riecht komisch, wenn jemand 6 Neuteile gleicher Art verkaufen will, aber keinen Eigentumsnachweis liefern will/kann.
VG
Jens