Danke Ulli, insbesondere der dritte Link schafft Aufkärung, der erste fasst das wichtigste plakativ zusammen. Was mir neu war: Auch kleine einzelne separate Lithiumakkus muss ich ins Handgepäck tun, ins Gerät eingelegt ist es egal. Der Forumslader und die Kamera können also ins aufgegebene Gepäck, einen Zusatzakku für die (Video-)Kamera muss ich aber ins Handgepäck packen. Es sei denn, es handelt sich, wie Toxxi richtig ergänzte, um schnöde NiMH-Akkus. Was man auch im Hinterkopf behalten sollte: Hochleistungsakkus, wie sie in Pedelecs (aber auch Segways, Hoverboards usw) eingesetzt werden, kommen überhaupt nicht im Flugzeug mit, auch nicht im Gerät eingebaut. Noch ne sprachliche Ergänzung: Batterien sind eigentlich Zusammenschaltungen galvanischer Zellen, egal ob nun aufladbar oder nicht wiederaufladbar. "Normale 1,5V-Batterien" sind damit eigentlich keine Batterien, weil sie nur eine Zelle enthalten und nichts zusammengeschaltet wurde. Akkus(bzw. genauer Akkumulatoren) sind Batterien aus wiederaufladbaren Zellen. Für die Gefahrenspezifikation im Luftverkehr wird nicht nach aufladbar/nicht aufladbar und auch nicht nach dem Anodentyp der Akkuzellen spzifiziert. Es ist allein entscheidend, dass sie Lithium enthalten (und zwar mehr als 1g oder 2g oder so, steht in dem Dokument, was Stephan verlinkt hat).
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten.