die Beweislast hat sich zu Gunsten des Verbrauchers geändert.
Innerhalb der ersten 12 Monate der zweijährigen Gewährleistungsfrist liegt die sogenannte Beweislast beim Verkäufer. Das heißt: Wenn im ersten Jahr ein Mangel (zum Beispiel Riss im Material) auftritt, wird vermutet, dass der Schaden bereits bei Übergabe der Ware vorhanden war.
Oh, danke für den Hinweis, diese Änderung von 1/2 Jahr auf 1 Jahr war ja bereits zum 01.01.2022. Ist an mir glatt vorbeigegangen.