In Antwort auf: Kampfgnom
An 12V riecht nach Akku und damit ist die Inoled dann doch wieder nur für (Renn-)Räder unter 11kg zugelassen.

Du kannst ja eine zugelassene Akkuleuchte zusätzlich zum zugelassenen Dynamolicht betreiben, auch am nicht unter 11kg Rennrad. Dann ist zulassungsmäßig alles o.k. (gemäß Auskunft BMVBS).

In Antwort auf: Kampfgnom
Sofern Du den Forums-Lader zwischenschaltest nimmst Du Deiner Beleuchtungsanlage ebenfalls ihre Zulassung.

Warum? Energiespeicher unterliegen meines Wissens nicht dem Zwang einer Typengenehmigung/Zulassung (am Fahrrad). Ich sehe hier keinen Widerspruch zur StVZO.

Grüße,
André