Hallo Klaus,

In Antwort auf: Klaus1
Hallo Andreas,
das kann so nicht stimmen, wie weise ich dem Händler ohne Rechnung das Kaufdatum nach?


Wie Du willst, das geht auch mit einem Zeugen. Im Gesetzestext ist nirgendwo erwähnt, dass zur Abwicklung der Gewährleistung eine Rechnung oder Rechnungskopie erforderlich ist. Es ist im Allgemeinen üblich (und sinnvoll), den Kauf inkl. Zeitpunkt mit der Rechnung zu beweisen. Aber das ist nicht die einzig zulässige Methode.

Gruß
Andreas