Ich wäre sehr dafür, "Verkehrsstraftäter" wie Kriminelle zu behandeln.
HS
Und wie, bitteschön, charakterisiert man den einen "Kriminellen" ? Sobald in Deutschland jemand rechtskräftig verurteilt ist, und sei es auch nur zu einer Geldstrafe (selbst im Rahmen eines Strafbefehls...), ist er vorbestraft. Ist er dann kriminell?
Zwar bin ich kein studierter Jurist und darf auch ab und zu bei manchen Entscheidungen unserer Gerichte nur noch mit dem Kopf schütteln, aber beim Thema "Schuldabwägung" bin ich mir sicher, daß halbwegs auch die Schwere der Tat und die damit verbundenen Folgen berücksichtigt werden:
Ein Bestandteil der Urteilsformel / - begründung lautet oft (sinngemäß) "...somit wird eine (Freiheits- / Geld-)Strafe in Höhe von xy als
tat- und schuldangemessen angesehen. Damit wird ja wohl eine Abwägung von Schuldschwere, eventueller "böser Absicht" und ähnlichen durch die Richter vorgenommen.
Ob nun jeder Verkehrssünder gerecht be- oder verurteilt wird, sei mal dahingestellt. Mir persönlich stellen sich bei so Forderungen wie "Verkehrsstraftäter wie Kriminelle behandeln" immer ein wenig die Nackenhaare auf, da mir eine solche Aussage recht populistisch und oftmals "rachsüchtig" erscheint.
Viele Grüße
Andi