In Antwort auf: Flo

[Im Prinzip hast Du zwar recht, andererseits hast Du es leichter: Du hast statische Lasten, die Du auch sehr gut vorab bestimmen kannst.
Über diese Lasten streiten sich bis heute immer noch die "Gelehrten" - gerade bei gefederten Rädern gibt es hier eine große Uneinigkeit - schau Dir mal die extrem unterschiedlichen Prüfverfahren an.
Als Hersteller kannst Du Deine Produkte berechnen und sie auf einen Prüfstand eines anerkannten Prüfinstitus stellen. Ob Du jetzt das Prüfinstitut mit dem "richtigen" Verfahren hast, ist leider nicht so sicher.
Will der Hersteller diesen potentiellen Fehler auch noch ausschließen, dann kann er das Rad natürlich 30kg schwer machen, dann kaufts halt keiner mehr .....


Da gibts -ausser der langen Erfahrung der Wissenschaft (und ist die in Bezug auf moderne Großbauten wirklich soviel älter als im Fahrradbau?)- nicht so viele Unterschiede. Es gibt durchaus sehr dynamisch belastete Tragwerke (Eisenbahnbrücke aus Stahl), sehr schlanke und schwingungsanfällige Bauwerke (Hängebrücken z.B.) usw.
Bei beiden als Beispiel angeführten Typen hat es spektakuläre Einstürze gegeben, eine Google-Suche nach "Tacoma Bridge" sollte interessante Ergebnisse bringen, vielleicht sogar das Video vom Einsturz (jugendfrei, da keine Opfer).

Aber jeder Unfall wird untersucht und es wird daraus gelernt.

Die Lastannahmen stehen einfach in der DIN - ja.
Aber dort sind sie auch nicht vom Himmel gefallen.
Auch die Versuche und Testmethoden sind nicht vom Himmel gefallen.

Es wäre auch falsch anzunehmen, daß Gewicht bei Bauten keine Rolle spielte - Gewicht kostet.

Der größte Unterschied scheint in der angewendeten Sorgfalt und dem Zwang und dem Willen aus Fehlern zu lernen zu liegen.

Auf der anderen Seite scheint mir das Birdy ja kein Leichtbaurad an der Grenze der Technologie wie Smoliks 3,8kg Renner zu sein, sondern doch eher ein Rad wo Gewicht keine so große Rolle spielt. Vermutlich würde es mit 1kg mehr genauso gekauft werden - und das ist das Gewicht eines ganzen RR-Rahmens.

Und wenn es mit vertretbarem Aufwand für den Hersteller nicht möglich ist, dieses Teil so zu konstruieren, daß es nicht zu mehreren Schadensfällen kommt, dann wäre jedenfalls ein entsprechender Hinweis angebracht -auch ohne und bevor findige Anwälte ihr Pfund Fleisch wollen.
Daß in seltenen Einzelfällen trotz aller Vorsicht ein Schaden auftreten kann ist nicht zu verhindern. Betonung auf "trotz aller Vorsicht".

Was mich ursprünglich bewogen hat, überhaupt etwas zu schreiben war die Auffassung mancher Boardkollegen so in der Art "Laßt sie nur machen, die werden schon lernen" und daß Jim Knopf für die Bezeichnung "Schrott" für die gebrochene Stütze kritisiert wurde.
Liebe Kollegen, laßt euch sagen: Von selbst wird gar nichts besser ! Und ein (öfters) gebrochenes Teil ist Schrott, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Andererseits ist zu hoffen, daß ein renommiertes deutsches Unternehmen bei Schadensfällen Ursachenforschung betreibt und Verbesserungen findet.
Gar nichts aber können sie tun, wenn sie nichts von Problemen erfahren !

@Ingmar:
Wir können davon ausgehen, daß hier nichts verrottet ist. Nach 3 1/2 Jahren verrottet ein Rad nicht. Dieses Rad war sogar brav
beim Service.
Und ja, auch bei einem neuem Gebäude gibt es üblicherweise eine Beschreibung, was das Gebäude alles kann. Oft kommt diese vom Käufer oder Mieter selbst (als Pflichtenheft). Selbstverständlich kriegt der auch eine Information über notwendige und empfohlene und zum Teil behördlich vorgeschriebene Wartungen.