In Antwort auf: Spessarträuber
Ein Hundehalteverbot ist ja nicht gefordert, nicht von mir. Aber so wie ein Sportschütze im öffentlichen Raum seine Waffe entladen und von Munition getrennt zu transportieren hat, nicht damit in öffentlichen Verkehsmitteln reisen darf, so ist von Hundehaltern IM ÖFFENTLICHEN Raum ständiges Anleinen und Maulkorb zu verlangen.

Wenn Du dieser juristischen Auffassung bist, dann klage es ein. Momentan hast Du nur Wunschträume. Von "ist .... zu verlangen" ist momentan keine Rede möglich.

Viele Grüße
Stephan