In Antwort auf: keepsmiling

Zitat:
Man kann einen Hund natürlich als Sache bezeichnen.

Das ist er laut Gesetz.
Für mich ist es mehr, aber eben noch immer weniger als ein Mensch.

Naja Tiere sind juristisch gesehen nicht unbedingt Sachen gleich, sonst gäbe es keinen gesetzlich verankerten Tierschutz. Kennst Du eine gesetzlich vorgeschriebene artgerechte Reifenhaltung. Wer seinen Mantel mit einem zu engem Felgenmaul spazieren fährt, wird mit drei Jahren Gefängnis bestraft.

Viele Grüße
Stephan