Solche Hunde gehören erschossen, sofort!

Begründung, auf öffentlichem Grund hat jeder Bürger das Recht sich frei zu bewegen, von Gefahren ausgeschlossen zus ein. Und nicht jeder Bürger ist als Köterdompteur ausgebildet, hat nicht die Ausbildung oder die Übung für die Entscheidung Flucht oder mit der Töle zu kommunzieren.

ich sehe das so "eiseitig" nachdem ein Hundebesitzer mei 3-!-jährgen biestverfolgten Tocher vorwarf, sie hätte nicht weglaufen dürfen!

Etwas friedlichere Alternative, Zwinger, hoher Zaun wie bei militärische hundegesicherten Anlagen und im öffentlichen Raum für alles über 500g Leine und Malkorb, immer und jederzeit, über die paar Blindenhunde müssen wir nicht reden.